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Packaging and Packaging Waste Regulation

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung zur Verpackung und Verpackungsabfällen. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt EU-weit unmittelbar, ohne nationale Umsetzung. Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Abfälle zu reduzieren und die Kreislauffähigkeit von Verpackungsmaterialien zu verbessern.

Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen bestimmte Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten erfüllen – dazu gehört auch die Rückverfolgbarkeit zum Erzeuger. Da eine direkte Kennzeichnung auf unserer Transportverpackung technisch nicht praktikabel ist, stellen wir die erforderlichen Angaben hier digital zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über den QR-Code auf Ihrem Lieferschein.

Kennzeichnung gemäß PPWR 

Name / Handelsname / Marke des Erzeugers 
Regalwerk GmbH 

Postanschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit 
Stuttgarter Straße 125, 70825, Korntal-Münchingen  
info@regalwerk.de 

Identifikationsmerkmal (Typ-, Chargen- oder Seriennummer) 
Verpackungsfamilie: Typ-Nr. TV-PAL-001,  
inkl. Größenvariante: TV-PAL-001-S, TV-PAL-001-M, TV-PAL-001-L