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Risiko einer Regalreparatur

Verbandsempfehlung vom Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen

Nur eine Instandsetzung mit Originalbauteilen ist im Hinblick auf die vermeidbaren Risiken einer Reparatur zu empfehlen.

Generell sind keine Reparaturen oder Instandsetzungen von Teilen unter Last erlaubt, deshalb ist das Leerräumen des Regals (Entlastung) auf jeden Fall erforderlich. Dieser Position schließen sich u. a. die TU Dortmund und das DIBt an.

"Wesentlich ist, dass das Tragwerk nach der Reparatur wieder die ursprünglich festgelegte Trag- und Gebrauchssicherheit aufweist. Dies ist stets gegeben, wenn das beschädigte Bauteil durch ein Originalbauteil ausgetauscht wird und während des Austausches eine Entlastung des betroffenen Regalbereiches durchgeführt wird", so Prof. Dr.-Ing. Dieter Ungermann, TU Dortmund Fakultät Architektur und Bauingeniuerwesen, Lehrstuhl Stahlbau.

"Reparatur- bzw. Austauscharbeiten von Querstreben am Regal können nur im spannungs- bzw. lastfreien Zustand der Schadenstelle erfolgen. Ein Versagen des beschädigten Regals kann zeitversetzt stattfinden. Das Ladegut oberhalb der Schadenstelle kann im Fall des Einsturzes Lebensgefahr für den Monteur an der Schadenstelle bedeuten [s. a. DIN EN 15635, Abschnitt 9.3, bzw. Anhang D (informativ)]", so Uwe Reimuth, DIBt.

Der vermeintliche Vorteil einer Reparatur ohne die Verwendung von Originalteilen durch den Hersteller tritt in den Hintergrund, wenn man die langfristiken Risiken dieser Maßnahme betrachtet.

  • Eine Nachweisführung (der statischen Auslegung) ohne statische Neuberechnung durch einen Sachverständigen ist in aller Regel nur durch den Hersteller möglich.
  • Die Nachhaltigkeit der Berechnung ist in der Regel nur mit der Verwendung von Originalteilen sichergestellt.
  • Es gibt keine Pauschalität der statischen Berechnungsergebnisse.
  • Es gibt keine Pauschalität des Schadenfalls.
  • Eine Reparatur ohne die Verwendung von Originalersatzteilen entspricht nicht dem Stand der Technik mit den damit verbundenen Haftungsrisiken.

Die oben getätigten Aussagen werden durch die eingeführten und geltenden Normen DIN EN 15635 (Abschnitt 9.7.3 "Originalteile") und DIN EN 15512 (statische Bemessung) bestätigt, wobei diese technischen Normen gemeinhin den Stand der Technik definieren.

Argumente, die z. B. einen unterbrechungsfreien Arbeitsablauf oder einen vermeintlichen Kostenvorteil hervorheben, sind nachrangig gegenüberder Verwendung von Originalbauteilen. Nur dadurch sind die Risiken verringert und die Störungsfreiheit und Langlebigkeit der Regalanlage garantiert – fachgerechte Ausführung vorausgesetzt.

Nur unter Beachtung der technischen Normen und des Standes der Technik wird auch der Verantwortliche (z. B. der Geschäftsführer, der Sicherheitsbeauftragte oder der Lagerleiter) in Bezug auf die persönliche Haftung seiner Verantwortung gerecht. Eine Nichtbeachtung geltender Normen und des Standes der Technik indiziert im Schadensfall (Unfall) eine Verletzung der Arbeitssicherheit und gefährdet den Versicherungsschutz.

Fazit: Die Verwendung von Originalteilen vermeidet Risiken der Regalreparatur und sichert die handelnden Personen ab. Stetige Schulungen der Bediener und ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Lagersystem beugen einem Schaden vor und ersparen die vermeintliche Reparatur.

Verbandsempfehlung hier Downloaden (.pdf / 167 KB)

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